Mietbedingungen
1. Anmietung nur nach Vorlage eines gültigen PERSONALAUSWEISES oder REISEPASSES.
2. MIETGEBÜHREN: Es gelten die Preise der jeweiligen Saison. Die Miete ist bei Anmietung in BAR oder per EC-Karte zu bezahlen.
3. Eine VERLÄNGERUNG der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Für die verlängerte Mietzeit wird die Gebühr entsprechend der Dauer des Verlängerungszeitraumes erhoben.
4. Bei vorzeitiger RÜCKGABE des Fahrrades wird eine anteilige Mietgebühr nicht rückerstattet.
5. ZUBEHÖR: Jedes Fahrrad ist mit Code-Schloss und Pannenschutz-Reifen ausgestattet. Für den Verlust folgender Teile haftet der Mieter. Es erfolgt eine Kontrolle des Fahrrades sowie des Zubehörs bei Mietbeginn und Mietende. Des Weiteren gelten folgende Gebühren:
- Verlust Schloss/Schlossschlüssel: 15 €
- Verlust E-Bike-Schlüssel: 25 €
- Verlust Ladegerät: 180 €
- Verlust Display 130 €
- Verlust Helm: 50 €
- Verlust Akku: 800 €
- Gebrochener Ständer: 25 €
- Fahrradreinigung bei zu starker Verschmutzung: 10 €
6. ANMIETSTATION:
TRIER: Radstation am Bahnhof, Bahnhofsplatz 2, am Gleis 11, 54292 Trier
Tel: 06 51-999 89 058, info@fahrradstation-trier.de
RÜCKGABESTATION ist die jeweilige Anmietstation, sofern kein anderer Rückgabeort vereinbart wird.
7. PFLICHTEN DES MIETERS:
Der Mieter ist verpflichtet, das Rad schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Fahrrades bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.
8. Jeder Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt von der BETRIEBSSICHERHEIT des Fahrrades zu überzeugen. Hier ist insbesondere auf ordnungsgemäße Beleuchtung, Bremsen und Bereifung zu achten.
9. Über etwaige SCHÄDEN am Fahrrad ist der Vermieter sofort zu unterrichten.
10. Der Mieter hat das Fahrrad sorgfältig gegen Diebstahl mit dem zur Verfügung gestellten Schloss zu SICHERN.
11. HAFTUNG: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Mieter durch den Gebrauch des Fahrrades sich selbst oder anderen zufügt.
12. Für VERLUSTE des ganzen Fahrrades oder einzelner Teile sowie Beschädigungen haftet der Mieter.
13. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten und das gemietete Fahrrad an der Anmietstation entgegenzunehmen. Eine Stornierung ist bis zu acht Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos möglich. Danach kann der Vermieter im Falle der Nichtabnahme Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt ab dem siebten Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises. Ab dem dritten Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn werden bei Nichtabnahme 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Dem Mieter wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale zu bemessen ist.